Die günstige Betriebshaftpflichtversicherung Baugewerbe
Betriebshaftpflicht Baugewerbe – Ein Muss für Betriebe im Bauhaupt- und Baunebengewerbe.
- Versicherungssummen bis 10 Mio. EUR
- Bauhaupt- und Baunebengewerbe
- Auch mit Vorschäden (Schadenquote <60%)
Betriebshaftpflicht Baugewerbe: Das Risiko in der Baubranche
Als Unternehmen im Baugewerbe oder auch im Baunebengewerbe (Bauunternehmen, Bauhandwerk) haften Sie Dritten gegenüber für Schäden, die sich durch Ihre Tätigkeit ergeben. Auch für Schäden durch Ihre Mitarbeiter wird Ihr Unternehmen zur Verantwortung gezogen.
Schutz vor den finanziellen Folgen bietet Ihnen die Betriebshaftpflichtversicherung. Sie prüft die an Sie gestellten Forderungen und wehrt entweder unberechtigte Ansprüche für Sie ab oder leistet entsprechend dem Vereinbarten Deckungsumfang für berechtigte Ansprüche.
Wir zeigen Ihnen, wie bereits eine günstige Betriebshaftpflichtversicherung Baugewerbe Betriebe umfangreich schützt und was Sie tun können, wenn Ihr Vertrag mit Vorschäden belastet ist.
Betriebshaftpflichtversicherung Baugewerbe: Wer kann sich versichern?
- Abbruchunternehmen
- Akustikbau
- Alarmanlageninstallation
- Asphaltierungsbetriebe
- Aufbau von Veranstaltungstechnik
- Aufzugsbaubetrieb
- Baggerbetrieb
- Baublechnerei
- Bauklempnerei
- Bauschlosser
- Blitzschutzanlagenbau
- Bodenleger
- Brunnenbaubetrieb
- Dachdecker
- Einbau genormter Baufertigteile
- Eisenbiege- u. Flechtereibetrieb
- Elektroinstallationsbetriebe
- Estrichleger
- Fassadenbau
- Feinblechner
- Fenster- u. Türeneinbau
- Flaschner
- Fliesenleger
- Garten- u. Landschaftsbau
- Gasinstallationsbetriebe
- Gerüstbau
- Hafner
- Haustechnik-/HKLS-Betrieb
- Heizungsinstallationsbetrieb
- Hochbau
- Holz- u. Bautenschutz
- Innenausbau / Innenausbaubetrieb
- Jalousiebau Kachelofenbau
- Kälte-, Wärmeschutzisolierung
- Kälteanlageninstallationsbetrieb
- Kananlisationsbaubetrieb
- Klempnerei
- Klinkerverkleidung
- Kunstschlosser
- Landschaftsbaubetrieb
- Maler
- Markisenbau
- Maurer
- Messe- und Ausstellungsbau
- Metallbau
- Möbelschreiner-, tischler
- Ofensetzer / Ofenbau
- Parkettleger
- Pflasterungsbetrieb
- Photovoltaikanlageninstallationen
- Pflasterei
- Putzer / Gipser / Stuckateure
- Rolladenbaubetrieb
- Schlosser
- Schornsteinbau
- Schreinerei
- Solaranlageninstallation
- Solarteure (Montage von Solarthermie-und Photovoltaikanlagen)
- Spenglerei
- Steinmetz
- Straßenbau
- Stuckateur
- Teppichbodenverlegebetrieb
- Tiefbau
- Tischlerei
- TK-Anlageninstallation
- Treppenbau
- Trockenbau
- Verfugungsbetriebe
- Verputzarbeiten
- Wärme-/Kälteschutzisolierungen
- Zimmerei
Was kostet die Betriebshaftpflichtversicherung Baugewerbe Betriebe?
Die Beiträge für den Versicherungsschutz schwanken je nach Versicherungsgesellschaft teilweise um bis zu 30% und mehr. Ein Betriebshaftpflicht Preisvergleich ist deshalb sinnvoll.
Als grobe Orientierung nachfolgen einige Jahresbeiträge zu verschiedenen Risiken. Es handelt sich dabei allerdings nicht um ein konkretes Angebot, sondern lediglich um ungefähre Angaben der Nettoprämien pro Jahr (Stand 2020). Alle Angaben sind ohne Gewähre.
- Hochbau einschließlich Kellerbau: ab 610,– EUR
- Tiefbau: ab 1.400,– EUR
- Straßenbau: ab 730,– EUR
- Dachdecker: ab 1.200,– EUR
- Solarteure (Montage von Solarthermie-und Photovoltaikanlagen): ab 700,– EUR
- Spenglerei, Bauklempnerei, Schlosserei: ab 610,– EUR
- Zimmerei mit Dachdeckerarbeiten (ohne Flachdachbau): ab 700,– EUR
- Sonstige (Zimmerei, Bodenleger, Elektroinstallation, Ofenbau, Innenausbau, Messebau, …): ab 330,– EUR
Bei den Prämien handelt es sich um Mindestprämien, die je nach Betriebsart und -größe, Versicherungssumme, Umsatz, Selbstbeteiligung, individueller Situation und Schadenquote abweichen können.
Bei der Entscheidung, welche Betriebshaftpflicht Baubetriebe abschließen sollten, hilft Ihnen Ihr Gewerbeversicherung Experte gerne weiter.
Was ist nicht versichert?
So umfangreich eine Betriebshaftpflichtversicherung auch ist, es gibt natürlich Schäden, die auch hier nicht versichert sind. So sind u.a. folgende Punkte vom Versicherungsschutz ausgeschlossen:
- Eigenschäden (Schäden, die Sie selbst erleiden)
- Vorsätzlich verursachte Schäden
- reine Vermögensschäden
Was ist versichert?
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht, die aus den Tätigkeiten, Eigenschaften und Rechtsverhältnissen ihres versicherten Baubetriebs entstehen. Im Versicherungsumfang enthalten sind Personen-, Sach- und sich daraus ergebenden Vermögensschäden, die Dritten gegenüber verursacht werden.
- Ausgleich berechtigter Ansprüche
- Abwehr unberechtigter Ansprüche
Steht fest, dass Sie zum Schadenersatz verpflichtet sind, leistet die Betriebshaftpflichtversicherung bis zur Höhe des entstandenen Schadens. Maximal wird aber bis zur Höhe der Vereinbarten Versicherungssumme die Zahlung erbracht. Ein evtl. vereinbarter Selbstbehalt wird von der Schadenzahlung abgezogen.
Versichert sind Inhaber und Geschäftsführer, Mitarbeiter und sonstige Erfüllungsgehilfen (Bsp. Ferienjobber).
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