Ausfallversicherung für Kleinunternehmen günstig versichern
Für kleinere Unternehmen besteht die Möglichkeit im Rahmen der Betriebsinhaltsversicherung die Ertrags-Ausfallversicherung zu integrieren. Dies ist aber nur bis ca. 1 Mio. Versicherungssumme der Inhaltsversicherung möglich.
Reicht diese Summe nicht aus wird anstatt einer kleinen Ausfallversicherung eine mittlere Ausfallversicherung oder gar eine industrielle Großversicherung benötigt. Sie leistet für einen begrenzten Zeitraum, wenn Sie aufgrund eines versicherten Schadens den Geschäftsbetrieb vorübergehend nicht weiterführen können.
Die kleine (Ertrags) Ausfallversicherung versichern
Im Schadensfall durch Feuer hilft eine Ertragsausfallversicherung (gerne auch nur als Ausfallversicherung bezeichnet) den Schaden in Grenzen zu halten und bezahlt den entgangenen Geschäftsgewinn (incl. dem Unternehmerlohn) und die fortlaufenden Kosten, wie Löhne, Gehälter, Miete, Pacht und sonstige Fixkosten. Aber auch für den Fall von Einbruchdiebstahl oder Sturm kann eine Ausfallversicherung vereinbart werden.
- Bürobetriebe (Bsp. Arbeitnehmerüberlassung / Zeitarbeit, Büroservice, Makler, …)
- Fleisch- und Wurstverarbeitung (Bsp. Fleischerei, Metzgerei, Räucherei, Schlachterei)
- Handwerk (Bsp. Friseur, Kosmetik, Maurer, Maler, Trockenbau, …)
- Händler (Bsp. Einzelhandel, Großhandel, Onlinehandel, Elektrohandel, Fahrradhandel, …)
- Produzierende Betriebe (Bsp. Metall-, Holzverarbeitung, Lebensmittelherstellung)
- Sonstige Betriebe auf Einzelanfrage
Die Wichtigkeit einer Ausfallversicherung zeigt ein Urteil vom September 1972, indem entschieden wurde, dass ein Unternehmen im Schadenfall seinen Mitarbeitern nicht fristlos kündigen darf, sondern deren Löhne und Gehälter weiter bezahlen muss. Besteht in einem solchen Fall keine entsprechende Versicherung, so kann dies Ihr Unternehmen direkt in den Ruin treiben. Eine Absicherung durch eine Ertragsausfallversicherung könnte hier schlimmeres verhindern.
- Feuer, Brand, Blitzschlag, Explosion
- Leitungswasser
- Einbruchdiebstahl (E/D, Raub, Vandalismus)
- Sturm / Hagel
- Glasbruch
- EC Gefahren
- Übererspannungsschäden oder Schäden nach Blitzeinschlag
- Unbenannte Gefahren
Eine Ertragsausfallversicherung kann als Zusatz zur Inventarversicherung für einige der zuvor benannten versicherbaren Gefahren vereinbart werden.