Nachdem Union und SPD im Koalitionsvertrag zugesagt hatten, die Meisterpflicht (für einige Berufe) wieder einzuführen, werden nun die Details geliefert. Für 12 Berufe im Handwerk soll 2020 die Meisterpflicht wieder eingeführt werden. Dadurch soll die Qualität der abgelieferten Leistung wieder steigen.
Dies kommt sicherlich auch Verbrauchern entgegen, die in der Vergangenheit die ein oder andere schlechte Erfahrung mit Fachbetrieben gemacht haben. Dennoch – alleine der Meistertitel selbst sagt nur wenig über die Qualität der Leistung aus.
Es darf aber angenommen werden, dass ein größeres (theoretisches) Fachwissen vorhanden ist. Zuletzt war im Jahr 2004 für 50 Berufe der Meisterzwang abgeschafft worden.
Für welche Berufe gilt die Meistpflicht (wieder)?
Für folgende Handwerksberufe soll er nun wieder eingeführt werden:
- Fliesen-, Platten- und Mosaikleger
- Betonstein- und Terrazzohersteller
- Estrichleger
- Behälter- und Apparatebauer
- Parkettleger
- Rollladen- und Sonnenschutztechniker
- Drechsler und Holzspielzeugmacher
- Böttcher
- Glasveredler
- Schilder- und Lichtreklamehersteller
- Raumausstatter
- Orgel- und Harmoniumbauer
Die Änderung soll Anfang 2020 in Kraft treten. Für bestehende Betriebe, die aktuell keiner Meisterpflicht unterliegen, soll Bestandsschutz gelten. Sie dürfen auch weiterhin Ihr Handwerk ohne Meisterprüfung ausüben. Wer sein Handwerk allerdings neu zulässt fällt im Zuge der Existenzgründung dann möglicherweise unter die zulassungspflichtigen Berufe.
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