Vermögensschadenhaftpflicht Rechtsanwalt günstig versichern
Vermögensschadenhaftpflicht Rechtsanwalt wird aktuell von uns nicht angeboten. Die Angaben auf dieser Seite sind möglicherweise daher nicht aktuell!
Sie sind verpflichtet eine den gesetzlichen Anforderungen gerecht werdende Vermögensschadenhaftpflicht abzuschließen. (§51 BRAO) Bei der Haftung eines Rechtsanwaltes wird unterschieden zwischen der Anwaltshaftung gegenüber seinen Mandanten und der gegenüber Dritten ohne Mandat.
Unabhängig davon in welcher der beiden Fälle sich der Rechtsanwalt befindet – er haftet und benötigt eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung.
Vermögensschadenhaftpflicht Rechtsanwalt: Sie gilt für Schäden, die sich z.B. durch falsche Beratung, Begutachtung, Auskünfte usw. ergeben und ist somit für reine Vermögensschäden. Personen- und Sachschäden werden von der Vermögensschadenhaftpflicht für Rechtsanwälte nicht übernommen und können über eine ergänzende Bürohaftpflichtversicherung günstig abgesichert werden. Um sich ausreichend aber auch günstig zu versichern, empfehlen wir einen Vermögensschadenhaftpflicht Vergleich.
Die Vermögensschadenhaftpflicht für Rechtsanwälte unterscheidet nach folgende Gruppen von Rechtsanwälten:
- Einzel-Rechtsanwalt
- Rechtsanwalt-Sozius, Rechtanwalts-Partner
- Rechtsanwalts-GmbH, Rechtsanwalts-AG
- Anwaltsnotare
Anfragepflichtige Einzelfallklärung
Darüber hinaus bedarf es für die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung für folgende Rechtsanwälte eine separate Detailprüfung:
- Patentanwalt (Patentanwälte, Patentanwaltsgesellschaften)
- Einzelfall-/Objektversicherung für Rechtsanwälte
- Syndikusanwalt (§ 46 BRAO ist hauptberuflich rechtsberatend und rechtsbesorgend für einen nichtanwaltlichen Arbeitgeber tätig)
Vermögensschadenhaftpflicht Rechtsanwalt: Leistungen der Versicherung
- Prüfung der Höhe des Schadenersatzes
- Abwehr ungerechtfertigter Schadenersatzforderungen und Übernahme der Kosten bei einem Rechtsstreit
- Begleichung gerechtfertigter Schadenersatzforderungen
Der Begriff der Sozietät
Rechtsanwälte können entweder gemeinsam mit weiteren Rechtsanwälten zusammen arbeiten oder aber auch ganz alleine tätig sein. Teilt ein Rechtsanwalt sein Büro mit anderen Rechtsanwälten, jeder für sich bleibt aber eigenständig, so nennt man dies eine Bürogemeinschaft. Viel häufiger aber trifft man bei Rechtsanwälten die Konstellation der Sozietät. Bei einer Sozietät treten Rechtsanwälte gemeinsam unter einem Namen (einer gemeinsamen Bezeichnung) auf. Die einzelnen Rechtsanwälte einer Sozietät bezeichnet man als Sozien. Zusätzlich zu den eigentlichen Sozien der Sozietät können in einer Sozietät auch weitere angestellte Rechtsanwälte tätig sein, die häufig als Partner im Unternehmen arbeiten. Selbstverständlich ist es im Sinne der Vermögensschadenhaftpflichtversicherung ein Unterschied, ob ein Rechtsanwalt alleine arbeitet oder Angestellt ist in einer Kanzlei. In der Regel ist ein angestellter Rechtsanwalt in der Vermögensschadenhaftpflichtversicherung seines Arbeitgebers mitversichert. Die Sozietät als Gemeinschaft ist in der Vermögensschadenhaftpflichtversicherung häufig günstiger abzusichern, als wenn sich jeder Rechtsanwalt eine eigene Vermögensschadenhaftpflichtversicherung leisten muss.
Was ist ein Syndikus?
Einen Rechtsanwalt, der bei einem Unternehmen angestellt ist, nennt man Syndikus. Weil er seinem Arbeitgeber gegenüber weisungsgebunden ist, ist es dem Syndikus nicht gestattet seinen Arbeitgeber vor Gericht zu vertreten. Als Syndikus Anwalt benötigen Sie eine Sonderprüfung für Ihre Vermögensschadenhaftpflichtversicherung, weil nicht alle Unternehmenstätigkeiten versichert werden.
Was ist ein Anwaltsnotar?
Ein Anwaltsnotar ist ein Rechtsanwalt, der durch eine staatliche Bestellung eine Zulassung erhält, nebenberuflich als Notar tätig zu sein. Dies nennt man dann Anwaltsnotar. Der Anwaltsnotar darf in einer Sache, in der er z.B. einen Kaufvertrag beurkundet nicht auch als Rechtsanwalt tätig sein. Somit muss der Anwaltsnotar absolut neutral die Interessen der Beteiligten vertreten.
Was ist ein Patentanwalt?
Ein Patentanwalt ist kein Rechtsanwalt im eigentlichen Sinne. Der Patentanwalt vertritt seine Mandanten im Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes. Auch der Patentanwalt benötigt für seine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung eine Sonderprüfung durch die Versicherungsgesellschaften. Je nach Umfang seiner Tätigkeit kann es sein, dass die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung einer Risikoübernahme zustimmt oder auch ablehnt.
Was ist ein Fachanwalt?
Ein Fachanwalt ist ein Rechtsanwalt, der von der zuständigen Rechtsanwaltskammer die Erlaubnis erteilt bekommen hat, den Titel „Fachanwalt für…“ zu führen. Der Fachanwalt hat sich in bestimmten Rechtsgebieten besondere Erfahrungen und ein besonderes Wissen angeeignet und erhielt aus diesem Grund die Erlaubnis der Rechtsanwaltskammer. Darüber hinaus ist der Fachanwalt seiner Rechtsanwaltskammer gegenüber verpflichtet nachzuweisen, dass er sich in seinem Fachgebiet fortgebildet hat.